Rechtliches
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Gemäß Art. 28 DSGVO
Als NIS2-Compliance-Software verarbeitet Complair im Auftrag unserer Kunden personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO. Gemäß Art. 28 DSGVO ist daher der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) erforderlich.
Unser AVV regelt insbesondere:
- ·Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
- ·Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten
- ·Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) gemäß Art. 32 DSGVO
- ·Pflichten und Rechte des Verantwortlichen (Auftraggeber)
- ·Einsatz von Unterauftragsverarbeitern (Supabase, Vercel, Resend)
- ·Löschung und Rückgabe von Daten nach Vertragsende
Unser AVV steht Ihnen auf Anfrage zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns unter der untenstehenden E-Mail-Adresse um den AVV für Ihr Unternehmen zu erhalten. Wir senden Ihnen das Dokument in der Regel innerhalb von 24 Stunden zu.
AVV anfordern
Senden Sie uns eine E-Mail mit dem Betreff "AVV-Anfrage" und dem Namen Ihres Unternehmens. Wir senden Ihnen den unterschriebenen AVV umgehend zu.
AVV anfordern → info@complair.io